Jugendleiter/innen Card

Welche Vorteile bietet die Card?

Die „Jugendleiter/innen-Card“ soll ehrenamtliche Mitarbeiter/innen ausweisen und ihnen mehr Handlungsspielraum gegenüber Behörden, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulaten etc. verschaffen.

Zudem gibt es Vergünstigungen für Juleica-Inhaber/innen auf Länder- und Kreisebene sowie innerhalb einiger Kommunen. Aktuelle Informationen sind im Internet zu finden unter www.juleica.de.

Wer kann die Juleica beantragen?

Die Card ist in erster Linie für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt. Im Sport sind das Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen oder Betreuer/innen, die ehrenamtlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung Kinder- und Jugendgruppen betreuen sowie auch gewählte Personen, wie Jugendwarte und Jugendwartinnen, Jugendleiter/innen, Jugendsprecher/innen.

Voraussetzung für den Erhalt der Card ist, ein Nachweis über pädagogische und rechtliche Grundkenntnisse im Umfang von 40 Zeitstunden (entspricht ca. 54 Unterrichtsstunden) oder eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Verein, verbunden mit der Bestätigung des Vereins, dass ausreichende pädagogische und rechtliche Kenntnisse vorliegen. Im Sportbereich qualifizieren die Ausbildungen Grundausbildung Jugendleiter/in, ÜL-Lizenz Schwerpunkt Kinder und Jugendliche und Jugendgruppenhelfer/ innen I und II zum Erwerb der Juleica. Der gültige Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (ein gültiger Nachweis ist in der Regel nicht älter als 2 Jahre). 

Die Card besitzt eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Nach Ablauf dieser Dauer ist eine Neubeantragung möglich. Grundlage hierfür ist die Teilnahme an einem pädagogischen Fortbildungslehrgang.

Wie wird sie beantragt?

Die Juleica wird über die Website www.juleica.de beantragt. Dazu hat der Kreisjugendring Main-Taunus einen Flyer erstellt und die Antragsschritte erklärt.

 
 
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