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veröffentlicht am 01.04.2022

CoBaSchuV ab 2. April

Aufhebung der meisten Corona-Regeln

CoBaSchuV ab 2. April
Ab dem Wochenende ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Die Pandemie ist damit natürlich noch nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch noch weiter beschäftigen. Es liegt jetzt in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden und sich selbst zu schützen. Sportvereine können im Rahmen des Hausrechts eigene Regeln aufstellen, die über die Vorschriften der neuen Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) hinausgehen.

Sobald detaillierte Informationen und Handlungsempfehlungen vorliegen, finden Sie diese in den FAQs der Corona-Seiten des Landessportbundes Hessen.

Regeln für den Sportbetrieb ab 2. April:
  • Für Veranstaltungen und den Sportbetrieb muss kein Hygienekonzept mehr vorliegen.
  • Es gibt keine Vorschriften zu Maskenpflicht, Zugangskontrollen, Abständen oder max. Teilnehmer- bzw. Zuschauerzahlen. Es wird jedoch bereits in §1 der CoBaSchuV auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen hingewiesen.
  • Als Sportverein können Sie Rahmen des Hausrechts dennoch eigene Regeln aufstellen, damit sich alle Mitglieder wohl und sicher fühlen.
  • Bisher werden die im Bundesgesetz vorgesehenen Hot Spot-Regelungen in Hessen nicht umgesetzt. Werfen Sie Ihre Hinweis-Schilder zur Maskenpflicht u.ä. noch nicht weg. Evtl. werden sie im Rahmen von Hot Spot-Regelungen wieder benötigt.

Allgemeine Corona-Regeln ab 2. April gem. CoBaSchuV:















Text: Kathrin Zimmermann
 
 
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