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veröffentlicht am 20.03.2023

Mindeststandards im Verein

Kindeswohl im Sport

Mindeststandards im Verein
Das Ziel der Sportjugend Hessen: Alle ehren- und hauptamtlichen Akteure im Verein, Sportkreis oder Verband setzen sich für das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Training, bei Wettkämpfen aber auch in allen anderen Situationen des Sports ein. Es gilt für uns alle, Grenzüberschreitungen oder jegliche Formen von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen zu erkennen und diese offen ansprechen zu können.

Sportvereine dürfen bei Grenzüberschreitungen und Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben - dafür setzt sich die Sportjugend Hessen ein.
Das Kindeswohl-Verständnis der Sportjugend Hessen fokussiert dabei nicht nur den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Auch die Einhaltung der Kinder -und Jugendrechte im Verein oder Verband, sowie die Stärkung und Beteiligung von jungen Sportler/innen ist von großer Bedeutung.
 

Mindeststandards im Verein - wichtige Faktoren für einen sicheren Sport

Die Sportjugend Hessen spricht eine klare Empfehlung für Mindeststandards im Sportverein aus:

1    Ansprechperson    
Der Sportverein hat eine „Ansprechperson Kindeswohl“ benannt. Diese wurde entsprechend qualifiziert und ihre Aufgaben schriftlich fixiert. Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle im Verein, an die sich jede*r bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und die Beratungsstelle der Sportjugend Hessen. 
           
2    Unterzeichnung Verhaltenskodex und - regeln    
Alle Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen des Sportvereins, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, haben einen Verhaltenskodex unterzeichnet und orientieren sich an den vom Sportverein individuell entwickelten oder von der Sportjugend Hessen empfohlenen Verhaltensregeln zum Kindeswohl.    
        
3    Vorlage des erw. Führungszeugnisses    
Der Verein hat mit dem zuständigen Jugendamt die Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII abgeschlossen und/oder hat unabhängig davon eine Regelung zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses für Vereinsmitarbeiter*innen/Vereinsbetreuer*innen getroffen.  
         
4    Qualifizierung    
Trainer*innen/Betreuer*innen des Vereins, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, sind zum Thema Kindeswohl/Kinderrechte qualifiziert/sensibilisiert.  
 
5    Positionierung und Verankerung
Der Vorstand hat ein Vorstandsmitglied als Vereinsverantwortlichen für das Thema Kindeswohl benannt. Per Vorstandbeschluss sind nachhaltige Bemühungen des Vereins zum Wohle von Kindern und Jugendlichen festgehalten. Der Verein hat sich präventiv aufgestellt und handelt im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam..
 

Kindeswohlgefährdung im Sport - Definitionen
Kindeswohl - Kinderrechte
Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern - Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen
Kindeswohl - Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Kindeswohl - Ansprechperson Kinderschutz
Kindeswohl - Beantragung Führungszeugnis
Kindeswohl - Prüfschema erw. Führungszeugnis
Kindeswohl - Vorlage Führungszeugnis
Kindeswohl - Aufnahme in Satzung
 

Verhaltenskodex und Verhaltensregeln

Kindeswohlgefährdungen und Missbrauch im Sport konsequent verhindern! Dafür setzen sich der Landessportbund und die Sportjugend Hessen seit Jahren ein. Wichtiges Instrument dabei: der Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im hessischen Sport.

Alle Lizenzerwerber beim lsb h oder bei der Sportjugend Hessen unterzeichnen den Verhaltenskodex zum Kindeswohl.

Viele Verbände haben diese Regelung übernommen. Viele Vereine lassen sich den Verhaltenskodex von allen mit der Kinder- und Jugendarbeit beauftragten Personen unterzeichnen.

Dem Verhaltenskodex beigefügt sind Verhaltensregeln zum Kindeswohl. Diese geben konkrete Hinweise zum Verhalten im Trainingsalltag. Da die Rahmenbedingungen in den Vereinen sehr unterschiedlich sind, dürfen diese Verhaltensregeln an die konkreten Rahmenbedingungen im Verein angepasst werden; sie dürfen allerdings nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Verhaltenskodexes stehen. Einige Sportverbände haben eigene Verhaltens- oder Ehrenkodizes entwickelt, die im Allgemenien ebenfalls anerkannt werden können.

Kindeswohl - Verhaltenskodex und Verhaltensregeln im Sport
Kindeswohl - Vorlage Selbstverpflichtungserklärung

Auch im Rahmen von Internationalen Jugendbegegnungen hilft die Vereinbarung von Verhaltensregeln mit den Gastfamilien das Kindeswohl der jungen Gast-Sportler*innen sicher zu stellen. Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat Informationen und einen Muster-Ehrenkodex erarbeitet.
 

Qualifizierung

Alle Ausbildungen des Landessportbundes und der Sportjugend Hessen enthalten ein Seminarmodul zum Kindeswohl.
Ziel ist es, die Lehrgangsteilnehmer*innen zu qualifizieren und zu sensibilisieren und ihre Bereitschaft zu stärken, Auffälligkeiten nach zu gehen, sich ggf. Rat zu holen und sich aktiv für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen einzusetzen. Viele Ausbildungen der Fachverbände haben dieses Thema ebenfalls aufgenommen.
Für alle engagierten Personen gibt es darüber hinaus ein umfangreiches Qualifizierungsangebot:

Aktuelle Kindeswohl-Fortbildungen der Sportjugend Hessen

Für alle hessischen Vereine, Sportkreise und Verbände besteht zudem die Möglichkeit, kostengünstig eigene, interne Schulungen (so genannte „Seminarbausteine“) anzubieten:

Seminarbausteine zur Aufsichtspflicht, Soziale Kompetenzen und zum Kindeswohl
 

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Hat ein Sportverein eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem zuständigen öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) getroffen, ist die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse auf Basis der Vereinbarung in der Regel rechtlich verpflichtend. Doch auch unabhängig von einer verpflichtenden Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger ist es ratsam, wenn Sportvereine im Rahmen eines Schutzkonzeptes eine Regelung zur Einsichtnahme in das erw. Polizeiliche Führungszeugnis festlegen. Im „Kindeswohl – Merkblatt erw. Führungszeugnis“ finden sich Informationen zu Zielgruppen, Beantragung und Dokumentation. 

 Kindeswohl - Merkblatt erw. Führungszeugnis
 Kindeswohl -  Beantragung erw. Führungszeugnis
 Kindeswohl - Vorlage erw. Führungszeugnis
Kindeswohl - Vorlage Selbstverpflichtung Führungszeugnis
 

Beratung

Sportvereine, Sportverbände und Eltern sowie selbst Betroffene können sich jeder Zeit an die zuständigen Berater*innen wenden.
Auf Wunsch werden Personen- und Vereinsdaten vertraulich behandelt; d. h. der Name eines Informanten oder der Vereinsname muss nicht genannt werden, bzw. wird an niemanden weitergeleitet. Die Berater*innen sind pädagogisch, psychologisch und juristisch geschult und kooperieren mit externen Fachberatungsstellen.

Kindeswohl - sexuelle Gewalt-Handlungsleitfaden
 

Präventions- und Interventionskonzept von Sportjugend Hessen und lsb h

Sportjugend Hessen und Landessportbund  Hessen ( lsb h) wirken nicht nur in die Mitgliedsorganisationen hinein, sondern haben auch ein Präventions- und Interventionskonzept zum Kindeswohl und Schutz vor sexualisierter Gewalt und Belästigung im Sport für die eigene Organisation verabschiedet. Dieses umfasst folgende Punkte:
•        Positionierung und Verankerung
•        Ansprechpartner*innen
•        Eignung von Mitarbeiter*innen von lsb h/Sportjugend Hessen
•        Satzung und Ordnungen Lizenzerwerb
•        Lizenzentzug
•        Interventionsleitfaden
•        Beschwerdemanagement
•        Risikoanalyse und Verhaltensregeln
•        Öffentlichkeitsarbeit

Materialien und Downloads

Broschüre "Kinder und Jugendliche schützen, fördern und beteiligen"

Plakat Wimmelbild (pdf)

Plakat Wimmelbild zum Ausmalen (pdf)

Faltblatt "Kindeswohl und Kinderschutz im hessischen Sport" (pdf)

Faltblatt "Kindeswohl - Informationen für Eltern" (pdf)

Tipps 15 "Starke Spiele - Starke Kinder"
Spielesammlung für das Kinder und Jugendtraining

Broschüre "Irgendetwas stimmt da nicht"
Ein Leitfaden des Hessischen Jugendrings (pdf)

"Kein Raum für Missbrauch"
Materialien des unabhängigen Beauftragten für sexuellen Missbrauch

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