Teilnahmebedingungen
für Fortbildungen und Seminare des Sportkreises Main-Taunus e.V.
Teilnahmebedingungen für Fortbildungen und Seminare
Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder als online-Anmeldung über die Homepage des Sportkreises, des Bildungswerks des Landessportbundes Hessen e. V. (www.sport-erlebnisse.de) oder der Sportjugend Hessen (www.sportjugend-hessen.de) erfolgen. Gegebenenfalls ist eine Anmeldung über Portale kooperierender Partner in gleicher Form möglich. Mit Eingang der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter wird der Vertrag verbindlich. Die Verbindlichkeit des Vertrages erlischt erst durch eine schriftlich mitgeteilte Aufnahme in die Warteliste oder schriftliche Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters.
Sie erhalten ca. 1 Woche vor Kursbeginn (zeitnah bei späteren Anmeldungen) eine schriftliche Einladung mit Informationen zum Inhalt, Zeitangaben und einem Anfahrtshinweis zum Veranstaltungsort.
Gebühren und Zahlungsbedingungen
Wir gewähren Vereinsmitgliedern aus dem Main-Taunus-Kreis einen ermäßigten Teilnehmerbeitrag. Dafür ist die Angabe des Sportvereins zum Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend. Der Sportkreis behält sich vor, einen geeigneten Nachweis vom Teilnehmer zu verlangen.
Die Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Bitte überweisen Sie den Teilnehmerbeitrag unter Angabe des in der Ausschreibung genannten Verwendungszwecks auf das angegebene Konto des Sportkreises Main-Taunus e.V. Geht die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig auf dem angegeben Konto des Veranstalters ein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Maßnahme/Veranstaltung. Es fallen dann weitere Gebühren an (siehe nachfolgende Regelungen „Rücktritt durch die Teilnehmer/innen).
Rücktritt durch die Teilnehmer/innen
Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Bis 15 Tage (Eingang beim Veranstalter) vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt kostenfrei möglich, ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen beträgt die Rücktrittsgebühr 100%, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder nicht durch den Veranstalter zu verantwortende außergewöhnliche Umstände eintreten (z. B. höhere Gewalt). Eine Benachrichtigung über die Absage durch den Veranstalter erfolgt bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ausgenommen bei Eintreten außergewöhnlicher Umstände. In diesem Falle werden bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge umgehend erstattet.
Versicherungen
Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Für die Dauer der Veranstaltung sind alle Teilnehmer im Rahmen einer Unfall-, Haftpflicht- und Zusatzkrankenversicherung versichert. Der Veranstalter haftet nicht für selbstverschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden.
Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters bleibt auf das Dreifache der Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Veranstalter für einen der/dem Teilnehmer/in entstandenen Schaden alleine wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Datenschutz
Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu und erteilen dem Veranstalter die Erlaubnis, während der Fortbildung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden. Unsere Datenschutzerklärung informiert nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns.
Unwirksamkeit
Stand 01. Juli 2019