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Landesprogramm Schule und Verein

Das Landesprogramm „Schule und Verein“ unterstützt seit vielen Jahren die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Hessen. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler durch attraktive Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im schulischen Ganztag für ein lebenslanges Sporttreiben zu begeistern und ihre motorischen, sozialen sowie personalen Kompetenzen zu fördern.

Mit der Neufassung des Landesprogramms wurde die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen des Ganztags angepasst. Im Mittelpunkt stehen eine Vereinfachung der Antrags- und Bewilligungsverfahren, mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Kooperationen sowie eine stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Schulen und Sportvereinen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Vereinfachter Beantragungsprozess durch einen einheitlichen Antrag auf Kooperationsmaßnahme.
  • Wegfall der bisherigen Programmgruppen – über die Bewilligung entscheidet künftig das zuständige Staatliche Schulamt.
  • Zwei Antragsfristen pro Jahr (1. Mai und 1. September) schaffen mehr Flexibilität bei der Planung und Umsetzung von Kooperationen.
  • Erweiterte Fördermöglichkeiten: Neben klassischen Arbeitsgemeinschaften (AG) können nun auch Projekte, beispielsweise im Rahmen von Projektwochen oder Feriensportprogrammen, gefördert werden.
  • Klare und transparente Förderregelungen für Arbeitsgemeinschaften und Projekte mit einer an den tatsächlichen Umfang der Maßnahme gekoppelten Förderung.

Gefördert werden Kooperationen zwischen hessischen Schulen und anerkannten Sportvereinen bzw. Verbänden des Landessportbundes Hessen. Die Angebote richten sich an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Sekundarstufe I sowie an Förderschulen bis einschließlich Jahrgang 13.

Anträge für Kooperationen können neuerdings jährlich bis zum 01. Mai und bis zum 01. September gestellt werden.

Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der kooperierenden Schule, dass der*die Übungsleiter*in beides im Verein vorgelegt hat. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de/themen/masernschutz/ 

Zum Antrag und weiteren Informationen: https://www.landessportbund-hessen.de/schule-und-verein/landesprogramm/