Antragsfrist endet am 01. April
MTK-Anträge Maßnahmen im Sportstättenbereich

Der Main-Taunus-Kreis unterstützt die Sportvereine bei der Errichtung und dem Ausbau von Sportanlagen und wird sich entsprechend der im Vermögenshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel an der Förderung
Förderungsfähig sind:
- Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- Aus- oder Umbau, die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- ökologische Verbesserungen, wie z. B. Einbau von Wärmepumpen und Solaranlagen, Anlagen zur Wärmerückgewinnung, Sanierung von Heizungsanlagen etc.
- Aktueller Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan mit Eigenkapital und Förderzusagen (auch voraussichtlicher Dritter)
- Baupläne und Baubeschreibung
- Baugenehmigung (wenn erforderlich)
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse entsprechend der Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau
Reine Renovierungsarbeiten sowie Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Kosten unter 10.000,00 EUR liegen, werden nicht bezuschusst.
Der Zuschuss ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Der Antrag ist spätestens bis zum 1.4. des laufenden Jahres für das kommende Haushaltjahr zu stellen.
- Aktueller Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan mit Eigenkapital und Förderzusagen (auch voraussichtlicher Dritter)
- Baupläne und Baubeschreibung
- Baugenehmigung (wenn erforderlich)
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse entsprechend der Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau
Der Kreisausschuss entscheidet über die Bereitstellung eines Zuschusses. Dieser beträgt in der Regel 10% der bei Antragstellung ermittelten
Ansprechpartner:
Claudia Kuhn
Haupt- und Organisationsamt
Ehrenamt, Sport und Vereine
Ehrenamtsbeauftragter
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim
Tel: 06192 201-1516
Fax: 06192 201-71516
E-Mail: sportfoerderung@mtk.org