Sportkreis Main-Taunus e.V. 
im Landessportbund Hessen
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Mitgliederversammlung

Tipps und Hinweise

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist – neben dem Vorstand – ein grundsätzlich notwendiges und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschriebenes Vereinsorgan. Wie eine MV durchzuführen ist, wird in den meisten Fällen sehr genau durch die Vereinssatzung geregelt.

Leider sind Mitgliederversammlungen der Vereine meist schwach besucht. Dies darf nicht darüber hinweg täuschen, dass richtungweisende Entscheidungen satzungsgemäß bei fast allen Vereinen diesem Organ obliegen. Eine gute Vorbereitung ist zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung der MV. Der Landessportbund Hessen hat Tipps und Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer MV sowie Wissenswertes zu den Wahlen in der Mitgliederversammlung zusammengestellt. Zudem finden Sie allerhand Details, die es zu beachten gibt.

Weitere Infos zu 

  • Vorbereitung der MV und Einladung
  • Ladungsfrist zur MV nicht eingehalten
  • Berufung auf Verlangen einer Minderheit
  • Durchführung der MV
  • Auskunftspflichten in der MV
  • Kassenprüfung
  • Beschlussfassung und Wahlen
  • Beendigung der Vorstandsfunktion
  • Wahlen und kein Vorstand
  • Nachbereitung der MV
  • Erstellung des Protokolls
  • Vereinsregistereintragungen

auf der Webseite des Landessportbundes Hessen: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/vereinsmanagement/vereinsverwaltung/mitgliederversammlung/

veröffentlicht am 05.03.2026