Zuschüsse für Jugendfreizeiten nach Richtlinie I Kreisjugendring Main-Taunus
Antragsfrist 15.02.2018 *** Infoveranstaltung am 29.01.2018

Der Kreisjugendring Main-Taunus e.V. (KJR) unterstützt im Auftrag des Main-Taunus-Kreises die Jugendarbeit der Verbände und Vereine im Rahmen des vom Main-Taunus-Kreis zur Verfügung gestellten Budgets. Nach Richtlinie I können Zuschüsse für Freizeiten und Lager beantragt werden.
Förderungsfähig sind nur Jugendfreizeiten im Sinne der verbandlichen Jugendarbeit, die Kinder und Jugendliche motiviert, festgelegte Ziele durch ihr eigenes Mitwirken zu verwirklichen und dazu anregt, verbindlich an bestehenden Strukturen teilzunehmen und diese für sich selbst und für die Gruppe zu gestalten und umzusetzen. Die Veranstaltungen dürfen nicht überwiegend sportlichen Charakter haben. Dies bedeutet insbesondere, dass Freizeiten, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslagern haben, nicht bezuschusst werden können.
Anträge für alle im Jahr 2018 geplanten Jugendfreizeiten müssen bis spätestens 15.02.18 in der Servicestelle Sport des Sportkreises Main-Taunus e.V. vorliegen. Hier finden Sie den Antrag, den Antrag auf Bezuschussung nach sozialen Kriterien, unser Merkblatt und die Richtlinien des KJR
Förderungsfähig sind nur Jugendfreizeiten im Sinne der verbandlichen Jugendarbeit, die Kinder und Jugendliche motiviert, festgelegte Ziele durch ihr eigenes Mitwirken zu verwirklichen und dazu anregt, verbindlich an bestehenden Strukturen teilzunehmen und diese für sich selbst und für die Gruppe zu gestalten und umzusetzen. Die Veranstaltungen dürfen nicht überwiegend sportlichen Charakter haben. Dies bedeutet insbesondere, dass Freizeiten, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslagern haben, nicht bezuschusst werden können.
Anträge für alle im Jahr 2018 geplanten Jugendfreizeiten müssen bis spätestens 15.02.18 in der Servicestelle Sport des Sportkreises Main-Taunus e.V. vorliegen. Hier finden Sie den Antrag, den Antrag auf Bezuschussung nach sozialen Kriterien, unser Merkblatt und die Richtlinien des KJR
Infoveranstaltung zur Richtlinie I am 29.01.2018 um 19.00 Uhr
Wir laden Sie herzlich zu unserer Infoveranstaltung am 29.01.2018 um 19.00 Uhr in die Servicestelle Sport des Sportkreises (Kreissporthalle, Sportlereingang, Schmelzweg 2-4, 65830 Kriftel) ein. Bitte melden Sie sich formlos bis zum 24.01.2018 per E-Mail: info@sk-mtk.de an. Wir möchten Ihnen an diesem Abend wichtige Punkte bei der Beantragung und Abrechnung für die allgemeine Förderung sowie zur Individualförderung von Teilnehmern aus finanzschwachen Familien erläutern.
veröffentlicht am 18.12.2017