EU-Datenschutzgrundverordnung 2018
Kompaktseminar des VVS in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis am 15.05.18 in der Stadthalle in Hofheim

Bescheid wissen, Rahmenbedingungen beachten, Bußgelder vermeiden - Was kommt auf die Vereine zu?
EU-Datenschutzgrundverordnung 2018
Am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Damit wird das europäische Datenschutzrecht weitgehend vereinheitlicht und angeglichen.
Doch was bedeutet das für Vereine und Sie als Vorstand?
Sind Sie überhaupt betroffen und besteht (akuter) Handlungsbedarf?
Die Antwort ist eindeutig, unstrittig und lautet: JA
So soll die Verordnung u.a. "die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten schützen". Hiermit wird klar, dass sich prinzipiell jeder Verein, dessen Mitglieder ja natürliche Personen sind, mit der Thematik beschäftigen und Regelungen treffen muss....
In diesem Kompaktseminar des VVS in Kooperation mit dem Sportkreis Main-Taunus e.V. zeigt der Jurist und Vereinsexperte Malte Jörg Uffeln, worauf Vereine achten müssen. Sie erhalten das notwendige datenschutzrechtliche Grundwissen für Ihre Tätigkeit in Ihrem Verein/ Verband. Hilfen und Tipps aus der Praxis für die Praxis ermöglichen Ihnen, die Daten Ihrer Mitglieder und Dritter effektiv zu schützen. So können Sie die notwendigen Vorkehrungen schaffen, um keinen Schiffbruch zu erleiden.
Auswahl von möglichen Inhalten:
- Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung und des neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes: Umsetzung im Verein
- Welche Maßnahmen muss der Vorstand ergreifen?
- Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung: Einwilligung (auch eines Kindes) - Datenkategorien - Verarbeitung ohne Zustimmung des Betroffenen
- Prinzipien der Datenverarbeitung: Rechtmäßigkeit - Treu und Glauben - Transparenz - Zweckbindung - Vertraulichkeit und Integrität - Richtigkeit - Speicherbegrenzung
- Datenportabilität - Recht auf Vergessenheit
- Datenschutzbeauftragter
- Verarbeitungen - Prozesssicherheit
- Bußgelder und Sanktionen
- Sonderfälle: Website-Compliance - Videoüberwachung - Bilder im Verein - Daten von Kindern
Vereinsvorstände, (ehrenamtliche) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Vereinen und Verbänden, Rechtsanwälte, Steuerberater
Anmeldung:
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veröffentlicht am 22.03.2018