Stellungnahme des Landessportbundes Hessen/Vereinsmanagement:
Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge bei Einstellung des Trainingsbetriebs?

Nachdem einige Vereine bereits von Mitgliedern zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen aufgefordert wurden, hat der Geschäftsbereichsleiter Vereinsmanagement, Steffen Kipper, heute auf unsere diesbezügliche Anfrage in Abstimmung mit lsb h-Vizepräsident Dr. Frank Weller mitgeteilt, dass Mitglieder in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages haben. Ebenso entstehe aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden sondern ist, wie der Name schon sagt "ein Beitrag für die Mitgliedschaft". Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein.
Insofern sei der Mitgliedsbeitrag eines gemeinnützigen Vereins auch nicht mit dem Erwerb eines Flugtickets vergleichbar. Dennoch sollten Vereinsvorsitzende dies mit der nötigen Sensibilität kommunizieren.
Text: Steffen Kipper, Geschäftsbereichsleiter Vereinsmanagement, Landessportbund Hessen + Kathrin Zimmermann
Insofern sei der Mitgliedsbeitrag eines gemeinnützigen Vereins auch nicht mit dem Erwerb eines Flugtickets vergleichbar. Dennoch sollten Vereinsvorsitzende dies mit der nötigen Sensibilität kommunizieren.
Text: Steffen Kipper, Geschäftsbereichsleiter Vereinsmanagement, Landessportbund Hessen + Kathrin Zimmermann
veröffentlicht am 16.03.2020