Coronahilfen Profisport
Antragstellung ab 1. September beim Bundesverwaltungsamt

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb, die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1. oder 2. Liga oder im Fußball einer 3. Liga im Bereich der olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten angehören.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Ich möchte Insolvenzen der Sportvereine verhindern. Dadurch erhalten wir nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch die Vereine als wichtigen Teil unseres Zusammenlebens vor Ort. Für viele Vereine sind die Corona-Hilfen eine wichtige Stütze, um während der Pandemie überleben zu können. Durch die nun zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bleibt auch dem deutschen Leistungssport die notwendige Basis erhalten."
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen hat der Bund eine Vielzahl von Förderprogrammen aufgesetzt, um die durch die Pandemie verursachten gesellschaftlichen Schäden zu verringern.
Dazu gehören auch die am 2. Juli 2020 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro für den Profisport. Diese Überbrückungshilfen sollen (semi-) professionellen Sportvereinen und deren ausgelagerten Unternehmen in Bereichen der olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftsportarten zufließen.
Die heute veröffentlichte Richtlinie Coronahilfen Profisport legt Verfahren und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mittel fest.
Nähere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und der konkreten Höhe des Bundeszuschusses finden Sie in der Billigkeitsrichtlinie sowie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.