Sportler in Quarantäne
Pflichten der Vereine

Wenn ein Mitglied positiv auf SARS-Cov2 getestet wurde und im relevanten Zeitraum an Aktivitäten im Verein teilgenommen hat, wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen melden und für die Nachverfolgung von Infektionsketten Teilnehmerlisten anfordern. Bitte unternehmen Sie weitere Schritte in Absprache mit dem Gesundheitsamt.
Sollte ein Mitglied als Kontaktperson 1. Grades quarantänisiert werden, benötigt das Gesundheitsamt keine Teilnehmerlisten. Hier gibt es keine Trainingseinschränkungen und Informationspflichten.
Text: Kathrin Zimmermann
Sollte ein Mitglied als Kontaktperson 1. Grades quarantänisiert werden, benötigt das Gesundheitsamt keine Teilnehmerlisten. Hier gibt es keine Trainingseinschränkungen und Informationspflichten.
Text: Kathrin Zimmermann
veröffentlicht am 25.09.2020