Aktualisierte Auslegungshinweise veröffentlicht
Landesregierung erläutert CoKoBev und IfSG

Seit dem 24. April 2021 gilt: Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage in Folge über 100, greift die neu ins Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommene "Bundesnotbremse", mit der auch starke Einschränkungen für den Sport verbunden sind.
Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, gelten weiterhin die von der Hessischen Landesregierung erlassenen Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBev). Diese ermöglichen gegenüber der "Bundesnotbremse" zumindest ein gewisses Mehr an Sport.
Die Auslegungshinweise geben anhand von konkreten, nicht abschließenden Fallbeispielen Hinweise zum Verständnis der Verordnung. Angaben von Paragraphen ohne Nennung der Rechtsvorschrift beziehen sich auf die CoKoBeV (Inzidenz unter 100).Auf die in Regelungen des § 28b IfSG, die für die der bundesrechtlichen Notbremse unterfallenden Landkreise und kreisfreie Städte (bei Inzidenzen über 100) nochmals strengere Schutzmaßnahmen beinhalten, wird jeweils gesondert hingewiesen.
Ab wann gilt Bundes- bzw. Landesrecht, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 steigt, bzw. unter 100 fällt?
Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert- Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Die örtlich zuständigen Behörden sind für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich und damit der Ansprechpartner. Heißt: Liegt der Wert am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über 100, gilt die Notbremse ab Samstag.
Außer Kraft tritt die Notbremse wieder, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen (...) an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschreitet.
veröffentlicht am 06.05.2021