Sportkreis Main-Taunus e.V. 
im Landessportbund Hessen
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Neue Corona-Schutzverordnung (CoSchuV)

gültig ab 22.02.22

Neue Corona-Schutzverordnung (CoSchuV)
Ab heute, 22.02., gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen. Lesen Sie dazu bitte die aktuellen Auslegungshinweise.

Die wichtigsten Fragen zu den neuen Regelungen haben hat der Landessportbund Hessen in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in seinen FAQs beantwortet.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Regelungen für den Sportbetrieb zusammengefasst:
  • Der Freizeit- und Amateursport ist weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich. Weiterhin gibt es eine Unterscheidung zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen.
  • Für die Sportausübung in Sportstätten muss ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegen.
  • Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
  • In gedeckten Sportstätten gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel. Hier dürfen nur Personen anwesend sein, welche die 2G-plus-Regel erfüllen (Geimpfte und Genesene mit Negativnachweis nach § 3 der Corona-Schutzverordnung). Ausgenommen davon sind Kinder unter 18 und aus medizinischen Gründen nicht impfbare Personen.
  • Im freien ist der Sportbetrieb wieder vollumfänglich für alle Personen unabhängig vom Impfstatus erlaubt.
  • In gedeckten Sportanlagen sind zunächst 250 Zuschauer zulässig. Fasst die Sportanlage mehr als 250 Zuschauer, werden von der Gesamtzuschauerkapazität der Sportanlage die zulässigen 250 Zuschauer abgezogen. Von der so ermittelten Zuschauerzahl dürfen 30 Prozent zusätzlich zu den generell erlaubten 250 Zuschauer eingelassen werden. Ein Beispiel: Die Sportanlage fasst 350 Zuschauer. 250 dürfen ohnedies eingelassen werden. Die Differenz zwischen 350 (Gesamtkapazität) und 250 (ohnedies erlaubt) beträgt 100. Von diesen 100 dürfen 30 Prozent, also 30 (zusätzlich zu den 250) die Veranstaltung besuchen. 250 + 30 = 280. Es dürfen also 280 Zuschauer eingelassen werden.
  • Unabhängig von dieser Berechnung dürfen maximal 4.000 Personen als Zuschauer beim Trainings- und Wettkampfbetrieb eingelassen werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Personen den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (siehe § 16) nachkommen können Bei sämtlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, besteht für Menschen, die älter als 15 Jahre alt sind, die Pflicht, eine Maske der Standards FFP2, KN 95, N95 zu tragen. Bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern herrscht ebenfalls eine solche Maskenpflicht. (Siehe dazu auch Frage zu Sportveranstaltungen).
  • 3G-Regelung für Beschäftigte: Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich gilt der Negativnachweis der (auch ehrenamtlich) Beschäftigten nach den Arbeitsschutzregelungen des Bundes (geimpft, genesen oder beim Betreten des Betriebes getestet). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt, sofern Ihre Anwesenheit in der Sportstätte aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.
  • Einschränkungen beim Sporttreiben im öffentlichen Raum: Sporttreibende, die nicht geimpft oder genesen sind, sind im öffentlichen Raum zu besonderer Rücksichtsnahme angehalten. Zudem unterliegen diese Personen weiteren Kontaktbeschränkungen: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind sobald mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes gestattet. Dies ist beim Sporttreiben im öffentlichen Raum unbedingt zu beachten, etwa bei Wanderungen, Nordic Walking, Läufen, Radtouren oder Rudern. Für geimpfte oder genesene Personen, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen gelten diese Einschränkungen nicht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Corona-Seiten des Landessportbundes Hessen.

Quelle: Corona-Informationen des lsb h, Stand 22.02.22
 

 


 

veröffentlicht am 22.02.2022