Übergangsphase bis 2. April
Landesregierung verlängert in weiten Teilen die Corona Schutzverordnung

In einer Übergangsphase gelten damit ab heute die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April weiter fort; die bundesrechtliche Anordnung von 3G am Arbeitsplatz fällt am Sonntag weg. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Corona-Regeln kurz und kompakt
FAQs des Landessportbundes Hessen e.V.
Corona Schutzerverordnung ab 19.03.22
Auslegungshinweise ab 19.03.22

Corona-Regeln kurz und kompakt
FAQs des Landessportbundes Hessen e.V.
Corona Schutzerverordnung ab 19.03.22
Auslegungshinweise ab 19.03.22

veröffentlicht am 19.03.2022