lsb h Nachgefragt-Reihe 2023
Kostenfreie Online-Infoveranstaltungen für Ehrenamtliche

Die lsb h-Nachgefragt-Reihe startet nach der Winterpause im Januar mit folgenden Themen: Fördermöglichkeiten der Ehrenamtskampagne, die Ehrenamtssuchmaschine, ReStart das Programm des DOSB, Compliance im Sportverein und D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.
10. Januar 2023, 18.00 Uhr - Die Ehrenamtskampagne des Landes Hessen
Die Mitarbeiter*innen der Hessischen Staatskanzlei stellen an diesem Abend die Fördermöglichkeiten der Ehrenamtskampagne, die Ehrenamtssuchmaschine und die Mitmachaktion der Staatskanzlei vor.
Registrierung
24. Januar 2023, 18.00 Uhr - ReStart das Programm des DOSB und sein Mehrwert für Vereine
Das ReStart-Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Bausteinen, die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern. Wie Ihr davon profitieren könnt, das erläutert Euch Miriam Seib vom DOSB.
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07. Februar 2023, 18.00 Uhr - Compliance im Sportverein
Compliance, die Pflicht des Vorstandes, für die Einhaltung bindender Bestimmungen im Verein Sorge zu tragen, ist für Vereine schon immer ein wichtiges Thema. Dies können rechtlich verbindliche Vorschriften sein, wie die Datenschutzgrundverordnung oder die Pflicht zur ordentlichen Buchführung, aber auch Regeln, denen sich der Verein freiwillig unterwirft, z.B. der Umgang des Vereins mit Belästigungen, Whistleblowing, Gleichstellung oder einfach der Umgang miteinander. Wie Vereine mit der Umsetzung umgehen sollten, darüber informiert Dr. Frank Weller, Rechtsanwalt und Vize-Präsident des lsb h.
Registrierung
21. Februar 2023, 18.00 Uhr - D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
Schon oft gehört: "Wenn man ein Amt im Verein übernimmt, dann steht man mit einem Bein im Knast." Diesen Ängsten kann man vorbeugen und neuen Engagierten einen beruhigten Start in die Vereinsarbeit ermöglichen.
Als Vorstand eines eingetragenen Vereins haftet man für Vermögensschäden unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten – dies eventuell sogar gesamtschuldnerisch, d. h. auch für ein Verschulden des Vorstandskollegen. Deshalb liegt es im Interesse des Vorstandes, aber auch des Vereins, sich mit der D&O- und der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bei möglichen Fehlern zu schützen.
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10. Januar 2023, 18.00 Uhr - Die Ehrenamtskampagne des Landes Hessen
Die Mitarbeiter*innen der Hessischen Staatskanzlei stellen an diesem Abend die Fördermöglichkeiten der Ehrenamtskampagne, die Ehrenamtssuchmaschine und die Mitmachaktion der Staatskanzlei vor.
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24. Januar 2023, 18.00 Uhr - ReStart das Programm des DOSB und sein Mehrwert für Vereine
Das ReStart-Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Bausteinen, die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern. Wie Ihr davon profitieren könnt, das erläutert Euch Miriam Seib vom DOSB.
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07. Februar 2023, 18.00 Uhr - Compliance im Sportverein
Compliance, die Pflicht des Vorstandes, für die Einhaltung bindender Bestimmungen im Verein Sorge zu tragen, ist für Vereine schon immer ein wichtiges Thema. Dies können rechtlich verbindliche Vorschriften sein, wie die Datenschutzgrundverordnung oder die Pflicht zur ordentlichen Buchführung, aber auch Regeln, denen sich der Verein freiwillig unterwirft, z.B. der Umgang des Vereins mit Belästigungen, Whistleblowing, Gleichstellung oder einfach der Umgang miteinander. Wie Vereine mit der Umsetzung umgehen sollten, darüber informiert Dr. Frank Weller, Rechtsanwalt und Vize-Präsident des lsb h.
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21. Februar 2023, 18.00 Uhr - D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
Schon oft gehört: "Wenn man ein Amt im Verein übernimmt, dann steht man mit einem Bein im Knast." Diesen Ängsten kann man vorbeugen und neuen Engagierten einen beruhigten Start in die Vereinsarbeit ermöglichen.
Als Vorstand eines eingetragenen Vereins haftet man für Vermögensschäden unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten – dies eventuell sogar gesamtschuldnerisch, d. h. auch für ein Verschulden des Vorstandskollegen. Deshalb liegt es im Interesse des Vorstandes, aber auch des Vereins, sich mit der D&O- und der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung bei möglichen Fehlern zu schützen.
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veröffentlicht am 08.12.2022