Sportkreis Main-Taunus e.V. 
im Landessportbund Hessen
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Neue Förderrichtlinien

Bezuschussung von Personen und Investitionszuschüsse

Neue Förderrichtlinien
Der landessportbund Hessen hat im Zuge der Digitalisierung notwendige Modernisierungen der Förderrichtlinien vorgenommen und beschlossen.
 
  1. Bezuschussung von Personen (Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen, Jugendleiter*innen) – gültig ab 01.01.2024.
    In den letzten Tagen sollten Sie bereits Ihren Bewilligungsbescheid für die Bezuschussung von Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen oder Jugendleiter*innen erhalten haben. Sicherlich ist Ihnen aufgefallen, dass sich das beiliegende Formular von dem der Vorjahre unterscheidet.
    Letztmalig benötigen der lsb h die Verwendungsbestätigung der von Ihren Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen geleisteten und bereits bezuschussten Stunden. Bitte reichen Sie diese nicht – wie bisher – über Ihre Stadt/Gemeinde und Ihren Landkreis ein, sondern direkt beim lsb h:

    Per E-Mail: uebungsleiterzuschuss@lsbh.de       oder

    Per Post:   Landessportbund Hessen e. V., Vereinsmanagement, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt

    Die Antragstellung erfolgt zukünftig rückwirkend in digitaler Form über ein Online-Portal.
    Hierüber informieren wir Euch zu gegebener Zeit.

    Die neuen Förderrichtlinien sowie alle relevanten Änderungen hat der lsb h für Sie zusammengefasst.
     
  2. Investitionszuschüsse (Baumaßnahmen und Sportgeräte)
    Auch in der Bezuschussung von Investitionen wird es im Laufe des Jahres 2024 Änderungen geben, über die wir Sie in den nächsten Monaten genauer informieren werden.

    Möchten Sie aktuell einen Antrag auf Investitionszuschüsse stellen, so ist dies noch wie gewohnt möglich. Sie erreichen den lsb h zu allen Fragen rund um das Thema Investitionszuschüsse per E-Mail unter investitionszuschuss@lsbh.de oder telefonisch unter 069 6789 555.
veröffentlicht am 10.11.2023