Sportkreis Main-Taunus e.V. 
im Landessportbund Hessen
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Neues lsb h-Online-Portal

Wie funktioniert die digitale Antragstellung für Investitionszuschüsse?

Neues lsb h-Online-Portal

Das neue lsb h-Online-Portal

Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und die Sportjugend Hessen (SJH) haben für ihre Mitgliedsorganisationen ein neues Online-Portal entwickelt. Hier können die Organisationen ihre Adress- und Kontaktdaten selbstständig verwalten. Nach und nach werden dort weitere Prozesse abgebildet (z.B. Bestandserhebung, Beantragung von Zuschüssen u.v.m.). So wird das Online-Portal zu einem zentralen Kommunikationssystem wachsen.


Online-Infoveranstaltung zu den neuen Richtlinien und der digitalen Antragstellung:
24. September 2024, 18.00 Uhr zur Registrierung =>
12. November 2024, 18.00 Uhr zur Registrierung =>


Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen und Sportgeräte

Seit dem 01.07.2024 gelten die neuen Richtlinien für Investitionszuschüsse. Die Antragstellung erfolgt digital über das neue Online-Portal.
 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur digitalen Antragstellung im Online-Portal

Richtlinien für Investitionszuschüsse - NEU ab 01.07.24
 

Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds des lsb h zur Durchführung des Sportbetriebs und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushalts durch Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.

  1. Baumaßnahmen - Es muss nur noch ein gemeinsamer Antrag gestellt werden, falls gleichzeitig Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen beantragt werden sollen.                                                                                 
    • Bau- und Sanierungsmaßnahmen
      Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.
    • Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
      Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung von Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben.
       
  2. Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
    Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Gruppen bzw. von mehreren Sportler*innen der Vereine verwendet werden.

Anhebung des maximalen Zuschussanspruchs in Abhängigkeit zur Vereinsgröße



Weitere Informationen
zum neuen Online-Portal
zur Beantragung von Investitionszuschüssen

 
veröffentlicht am 22.08.2024