Vereinsförderung
Erstellung von Hygienekonzepten
Aktuell gibt es keine Corona-Einschränkungen für den Spiel- und Trainingsbetrieb.
Informationen zur Erstellung eines Hygienekonzepts zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter Corona-Einschränkungen
Die von vielen Betreibern von Sportanlagen und den meisten Kommunen geforderten Hygienekonzepte sollen darstellen, wie die Vereine die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung unter Berücksichtigung der 10-Leitplanken des DOSB und der Handlungsempfehlungen der Sportfachverbände konkret in den genutzten Sportanlagen umsetzen wollen. Da ein Hygienekonzept immer auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort und die betriebenen Sportarten abgestimmt werden muss, kann hier keine allgemein gültige Vorlage eingestellt werden. Anhand der 10-Leitplanken des DOSB und der nachfolgenden Fragen können Sie Ihr vereinseigenes Hygienekonzept erstellen.
Allgemeines
- aktuelle Corona-Verordnungen des Bundes und des Landes
- 10-Leitplanken des DOSB - Leitplanken in verschiedenen Sprachen
- Handlungsempfehlungen der hessischen Sportfachverbände (welche, von wann?)
- SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards für den Bereich Sportvereine der VBG
- Ggf. Abstimmung mit dem vorhandenen Hygienekonzept des Sportstättenbetreibers
Muss das Hygienekonzept vom Betreiber bzw. der Kommune genehmigt werden?
Bedarf es für jede Sportart eines eigenen Hygienekonzepts? Empfehlung: Zunächst die für alle Sportarten gültigen Punkte aufführen und dann individuelle Regeln für bestimmte Sportarten und/oder einzelne Sportanlagen beschreiben.
Wie werden die Mitglieder und Übungsleiter*innen über den Hygieneplan informiert (Homepage, Mail, Einweisung durch Abteilungsleiter*innen)?
Sollen die Mitglieder und Übungsleiter*innen die Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und die Info, dass die Teilnahme am Training nur symptomfrei möglich ist, schriftlich bestätigen? Sollen ggf. gleichzeitig die aktuellen Kontaktdaten für die Verfolgung von Infektionsketten durch das Gesundheitsamt angegeben werden?
Werden die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) beschrieben? Gibt es Aushänge zu den AHA-Regeln bei allen Zugängen zur Sportanlage und/oder werden diese vor Trainingsaufnahme an die Mitglieder verschickt? (Plakate der DOSB, Plakate des lsb h, allgemeine Hygienetipps)
Welcher Mindestabstand gilt generell auf der Sportanlage (Zuwege und Training)? Sind die Wege breit genug oder sollte eine Einbahnstraßen-Regelung vorgenommen werden (ausschildern!)? Wie wird vermieden, dass sich Warteschlangen bilden? Kann die Hallen-/Platzbelegung so geregelt werden, dass gleichzeitig stattfindende Sportangebote nicht zur gleichen Zeit starten oder enden? Wo gilt die Alltagsmasken-Pflicht (Zuwege, Training)?
Werden Teilnehmerlisten geführt (vom lsb h dringend empfohlen) und werden diese an einer Stelle gesammelt?
Wie können die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen umgesetzt werden? Stehen nach dem Betreten der Sportanlagen staufreie Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung (ausreichend Papierhandtücher oder bringen die Sportler eigenen Handtücher mit) oder werden im Eingangsbereich zusätzlich Handdesinfektionsmittel bereitgestellt? Wer ist für die Flächendesinfektion der benutzten Sportgeräte und Sanitärräume zuständig?
Werden Umkleideräume und Duschen geöffnet? Hier gilt dann die Beachtung der 5 qm-Regel: Je 5 Quadratmeter darf nur eine Person die Umkleideräume oder Duschen betreten.
Vereinsheime bleiben weiterhin geschlossen. Vereinseigene Gaststätten dürfen öffnen
Wie viele Personen können unter Einhaltung der Abstandsregeln gleichzeitig die Toilettenräume benutzen? Wird darauf auf Schildern hingewiesen?
Sportbetrieb
Wie viele Menschen können unter Einhaltung der sportartspezifischen Abstandsregeln gleichzeitig trainieren? Im Sport gelten mindestens 2 Meter Abstand - je bewegungsintensiver umso mehr Abstand - und je nach Sportart mind. 10 bis 40 qm Fläche pro Person. Für Kontaktsportarten ist die Abstandsregel für Gruppen von max. 10 Personen aufgehoben. Müssen sich die Sportler*innen vorab anmelden? Bestehen feste Trainingsgruppen in stets gleicher Zusammensetzung?
Gibt es sportartspezifische Ablaufbeschreibungen für das angebotene Training (Formulierung anhand der Handlungsempfehlungen der Sportfachverbände)? Gibt es in den einzelnen Sportarten Einschränkungen für bestimmte Altersgruppen oder Risikogruppen?
Können Trainingseinheiten alternativ im Freien stattfinden?
Wird ein Flächennutzungsplan für den Sportplatz erstellt, damit sich verschiedene Sportangebote nicht flächenmäßig überschneiden?
Wird zwischen den Trainingseinheiten eine Wechselzeit eingeplant, damit kommende und gehende Teilnehmer sich nicht begegnen und die Sportstätte zwischen den Trainingseinheiten gelüftet werden kann?
Werden Bodenmarkierungen (z.B. Bewegungsbereiche oder Mattenplätze) in den Hallen angebracht?
Unter welchen Bedingungen können die Sportler Material aus der Halle nutzen (Matten, Kleingeräte, Bälle,...)? Wer kümmert sich anschließend um die Desinfektion? Steht Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung oder muss dies von den Trainern mitgebracht werden? Bringen die Sportler alternativ eigene Matten und Geräte mit?
Zuschauern ist der Zugang zu den Sportanlagen weiterhin nicht gestattet. Soll Begleitpersonen der Zugang gestattet werden – nur zum Bringen/Abholen oder während des Trainings?
Hinweise und Links
Die Hygienekonzepte sind „lebende“ Dokumente und sollten den neuen Verordnungen und Handlungsempfehlungen angepasst und fortgeschrieben werden, so dass sie jederzeit das Abbilden, was in den einzelnen Sportangeboten entsprechend der gültigen Regeln angeboten wird. Viele Vereine weisen im Rahmen des Hygienekonzepts auch auf Sanktionen hin, falls die Vorgaben des Hygienekonzepts von einzelnen Sportgruppen nicht eingehalten werden.
Corona-Informationen des Landessportbundes Hessen
Handlungsempfehlungen der Spitzensportverbände
Handlungsempfehlungen der hessischen Sportfachverbände entsprechend der hessischen Verordnung finden Sie auf den einzelnen Verbands-Homepages
Stand 25.10.22