Zuschüsse zur Jugendarbeit nach Richtlinien A - D
des Kreisjugendrings Main-Taunus

Der Main-Taunus-Kreis fördert die Jugendarbeit der Verbände und Vereine durch eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen des Kreisjugendrings für Maßnahmen und Materialien.Grundlage hierfür ist § 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände. Der Kreisjugendring Main-Taunus verwaltet im Auftrag des Kreises diese Fördermittel gemäß den Richtlinien A bis D. Er prüft Förderanträge und Abrechnungen und leitet die finanziellen Mittel an die Vereine und Verbände weiter.
Änderung der Förderrichtlinien ab 2026
Die Mitgliedsverbände des KJR haben kleinere Veränderungen in den Förderrichtlinien ab dem Maßnahmejahr 2026 beschlossen. Neben der bereits 2025 eingeführten neuen Struktur der Richtlinien wurden nun einige Punkte präzisiert und klarer geregelt, u.a.:
- die Übermittlung der Anträge erfolgt nun per Excel-Antragsdatei und Mail
- Präzisierungen zur Abrechnungsfähigkeit bestimmter Kosten
Woher kommt die Förderung?
Der Main-Taunus-Kreis fördert die Jugendarbeit der Verbände und Vereine aus dem Landkreis durch eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Maßnahmen und Materialien.
Die rechtliche Grundlage für diese Förderung bildet das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe, abgekürzt SGB VIII. Dabei regelt § 11 Jugendarbeit die Inhalte und der § 12 Förderung der Jugendverbände bestimmt die Adressaten der Förderung. In § 74 Förderung der freien Jugendhilfe ist festgelegt, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier der Main-Taunus-Kreis) die Träger der freien Jugendhilfe fördern soll und dabei über die Art und Höhe der Förderung - im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel - nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.
Richtlinie A
Vereine können über die Richtlinie A Zuschüsse beantragen für mehrtägige Fahrten und Aktionen mit Kindern und Jugendlichen und Gruppenleiterweiterbildungen mit mindestens sieben Teilnehmern. Vereine können zusätzliche Mittel beantragen, wenn an diesen Fahrten und Aktionen Kinder und Jugendliche teilnehmen, deren Familien den Teilnehmerbeitrag nicht oder nicht vollständig bezahlen können. Informationen zur Richtlinie A
Die Anträge zur Richtlinie A müssen bis 15.02.2026 in der Servicestelle Sport des Sportkreis Main-Taunus e.V., Schmelzweg 2 - 4, 65830 Kriftel, eingegangen sein. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags von 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr und dienstags bis freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr gerne zur Verfügung.
Richtlinie D
Über die Richtlinie D können Vereine Zuschüsse für Materialien und Gegenstände für die Jugendarbeit beantragen. Ziel der Richtlinie D ist die Erleichterung der Beschaffung von Materialien, die ausschließlich der Freizeitgestaltung von Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit dienen. Informationen zur Richtlinie D
Förderungsfähig ist die Beschaffung von Material für die Jugendarbeit, wie
- Bücher für die Jugendarbeit (Jugendliteratur, Fachliteratur, Noten, etc.)
- Material für die eigene schöpferische Tätigkeit der Jugendgruppen
- audiovisuelle Medien, Musikinstrumente sowie Sportgeräte, Kleinzelte einschl. Zubehör
- Großzelte für nicht feste Zeltlagerplätze
- Sportgeräte, wenn sie ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 des SGB VIII eingesetzt werden - nicht förderfähig sind Sportgeräte, die für den Trainings- oder Wettkampfbetrieb beschafft werden
- Verbrauchsmaterialien, sofern sie in direktem Zusammenhang mit Maßnahmen der Jugendarbeit stehen
- Material für den Ausbau von Jugendräumen
Anträge werden direkt beim KJR eingereicht - Antragsfrist 01.03.2026
Bitte nur die neuen Formulare 2026 verwenden!
Excel-Tabelle Antrag/Abrechnung Richtlinie A
Teilnehmerliste 2026
Excel-Tabelle Antrag/Abrechnung Richtlinie D
Richtlinien KJR
Weitere Informationen des Kreisjugendrings Main-Taunus e.V.