Sportkreis Main-Taunus e.V. 
im Landessportbund Hessen
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Sportmilliarde

Jetzt Fördermittel für Sportstätten sichern

Sportmilliarde

Für die Sanierung von Sportstätten stellt der Bund jetzt deutlich mehr Mittel bereit als zunächst geplant. Statt der ursprünglich angekündigten 333 Mio. Euro stehen jetzt insgesamt 666 Mio. Euro für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" zur Verfügung. Neu dazu kommt außerdem ein eigenes Programm für kommunale Schwimmbäder und -hallen mit 250 Mio. Euro. Damit rückt der Bund deutlich näher an die vom lsb h und DOSB geforderte Sportmilliarde für dringend notwendige Sanierungen. 

Was wird gefördert?
Gefördert werden können Anlagen und Gebäude, die hauptsächlich der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile (also z.B. Bodenbeläge, Prellschutzwände) und zweckdienliche Folgeeinrichtungen (wie z.B. Tribünen und Umkleidekabinen). Das umfasst neben Gebäuden (wie z.B. Turnhallen, Schwimmbäder oder Funktionsgebäuden) auch Freibäder und Sportfreianlagen wie bspw. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.

Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb sie nach der Modernisierungsmaßnahme bestimmte energetische Standards erfüllen müssen, um förderfähig zu sein.

Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen kann ebenfalls gefördert werden.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Aber: Das bedeutet nicht, dass Sportvereine nichts tun können. Denn: Sportvereine können und sollten ihre Kommunen auf das Förderprogramm ansprechen und Projekte vorschlagen. Oftmals liegen die Gebäude und Sportanlagen der Vereine ja ohnehin in der Hand der Kommune.

Sollte ein Verein eine vereinseigene Sportstätte für ein Projekt vorschlagen wollen, ist das auch möglich. Allerdings muss auch hier der Weg über die Kommune genommen werden. Der Verein kann die Förderung nicht selbst beantragen. Sollte das Projekt des Vereins angenommen werden, müsste die Kommune das Geld dann an den Verein weiterleiten.

Wie wird gefördert?
Der Bund fördert Projekte ab 250.000 Euro. Pro Maßnahme sind bis zu 8 Mio. Euro Förderung möglich. Der Bund übernimmt bis zu 45 % der förderfähigen Kosten - bei Kommunen in Haushaltsnotlage sogar bis zu 75%.

Anmeldefrist
Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingereichten Projektskizzen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.

Digitale Informationsveranstaltungen
Am 27. November und 2. Dezember 2025 findet jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum Projektaufruf 2025/2026 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ statt.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die Ziele und Schwerpunkte des Programms sowie die spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen und der Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens vorgestellt. Zudem wird das Projektskizzenformular erläutert. Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Städte und Gemeinden sowie Landkreise, die berechtigt sind, beim Bundesprogramm SKS eine Interessenbekundung einzureichen.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist über den folgenden Registrierungslink möglich. Die Auswahl des gewünschten Termins erfolgt direkt im Anmeldeformular. 
Programm der Informationsveranstaltung

Texte: lsb h, DOSB, BBSR


 

veröffentlicht am 20.11.2025