Fördermöglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit

Main-Taunus-Kreis

Der Main-Taunus-Kreis fördert die sportliche Jugendarbeit der Sportvereine und stellt im Rahmen seiner "Zuschüsse zur Pflege des Sportes" im Einvernehmen mit dem Sportkreis Main-Taunus den Vereinen einen Zuschuss zur Verfügung. Ein Antrag der Vereine ist nicht erforderlich. Die Verteilung wird auf der Basis der Bestandserhebungsbögen des Landessportbundes Hessen vorgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Jugendabteilung aus mindestes 12 Jugendlichen besteht.
Ein Verwendungsnachweis wird nicht gefordert.

Der Kreisjugendring Main-Taunus e.V. fördert im Auftrag des Main-Taunus-Kreises die Jugendarbeit der Vereine in Form von Zuschüssen für Maßnahmen und Materialien. Der Antrag auf Zuschuss gemäß den Richtlinien des KJR muss über den Sportkreis Main-Taunus gestellt werden.

 

Sportjugend Hessen


Diverse Fördermöglichkeiten werden im Förderkatalog 2019 vorgestellt.

Sport gegen die Folgen von Kinderarmut

Das zentrale Ziel unseres Förderprogramms lautet: Wir wollen, dass tatsächlich mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien am Vereinsleben teilnehmen! Alle Kinder und Jugendlichen, auch die, deren Familien es sich finanziell nicht leisten können, sollen (weiterhin) im Sportverein aktiv sein können. Dies gilt auch für minderjährige (begleitete und unbegleitete) Flüchtlinge.

Möglich wird diese Förderung durch die Bereitstellung von Mitteln durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport sowie durch Spendeneinnahmen.

Das Förderprogramm: Hessische Sportvereine, Sportkreise und Fachverbände können sich in 2019 erneut um finanzielle Unterstützung für ihr Engagement gegen die Folgen von Kinder- und Jugendarmut bewerben. Das Förderprogramm „Sport für alle Kinder“ geht in die mittlerweile 10. Runde. 
Über das Programm können z. B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein, die Anschaffung für den Vereinssport benötigter Kleidung und individueller Ausrüstung, Kooperationsmaßnahmen mit anderen Trägern sowie die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen wie Trainingslagern, Freizeiten und Ausflügen bezuschusst werden. Entsprechende Anträge müssen bis zum 15.03.2019 bei der Sportjugend Hessen gestellt werden. Diese Anträge werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Das Soforthilfeprogramm: Ganzjährig ist die Antragstellung für unser Soforthilfeprogramm möglich. Dieses richtet sich an Sportorganisationen, die kurzfristig von Armut betroffene Kinder und Jugendliche im Sport unterstützen wollen, aktuell aber keine Förderung über das reguläre Förderprogramm „Sport für alle Kinder“ (s.o.) erhalten (da z.B. zum letzten Antragszeitpunkt keine Antragstellung erfolgt ist).


Mit den Mitteln werden z.B. finanziert:

  • Beiträge für die Vereinsmitgliedschaft,
  • die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen wie Freizeiten, Trainingslager etc.,
  • die Anschaffung individueller Sportausrüstungen (Bekleidung, Sportgeräte),
  • ergänzende pädagogische Zusatzangebote (z.B. Hausaufgabenhilfe, Fahrradwerkstatt, Mittagstisch, Bewegungsförderung etc.),
  • Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen zum Training
  • Sonstige personenbezogene Förderungen.

Wie das Engagement des Sports konkret aussehen kann, wird in der Broschüre „Sport für alle Kinder“ aufgezeigt.

 
 
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