Zuschüsse zur Jugendarbeit nach Richtlinien I-III

des Kreisjugendrings Main-Taunus

Der Main-Taunus-Kreis fördert die Jugendarbeit der Verbände und Vereine durch eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen des Kreisjugendrings für Maßnahmen und Materialien.Grundlage hierfür ist § 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände. Der Kreisjugendring Main-Taunus verwaltet im Auftrag des Kreises diese Fördermittel gemäß den Richtlinien I bis III. Er prüft Förderanträge und Abrechnungen und leitet die finanziellen Mittel an die Vereine und Verbände weiter.


Änderung der Förderrichtlinien ab 2024
Die Mitgliedsversammlung des Kreisjugendring Main-Taunus hat auf der Mitgliederversammlung am 17.10.23 Änderungen in den Förderrichtlinien ab dem Jahr 2024 beschlossen. Wesentliche Änderungen:
  • Die Richtlinie I - Individualförderung wurde leicht geändert (für Teilnehmer 6. - 21. Lebensjahr - max. 50% der Teilnehmer können gefördert werden)
  • Die Durchführungsbestimmungen zur Abrechnung mit dem KJR haben sich geändert. Das bedeutet für unsere Vereine, dass es umso wichtiger ist, dass zukünftig innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Maßnahme mit uns abgerechnet wird.
Vereine können über die Richtlinie I Zuschüsse beantragen für mehrtägige Fahrten und Aktionen mit Kindern und Jugendlichen und Gruppenleiterweiterbildungen mit mindestens sieben Teilnehmern. Vereine können zusätzliche Mittel beantragen, wenn an diesen Fahrten und Aktionen Kinder und Jugendliche teilnehmen, deren Familien den Teilnehmerbeitrag nicht oder nicht vollständig bezahlen können. Informationen zur Richtlinie I

Die Anträge zur Richtlinie I müssen bis 15.02.2024 in der Servicestelle Sport des Sportkreis Main-Taunus e.V., Schmelzweg 2 - 4, 65830 Kriftel, eingegangen sein. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags von 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr und dienstags bis freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr gerne zur Verfügung. Merkblatt 2024 zur Beantragung und Abrechnung.


Über die Richtlinie III können Vereine Zuschüsse für Materialien und Gegenstände (auch Sportgeräte) für die Jugendarbeit beantragen. Ziel der Richtlinie III ist die Erleichterung der Beschaffung von Materialien, die ausschließlich der Freizeitgestaltung von Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit dienen. Informationen zur Richtlinie III

Förderungsfähig ist die Beschaffung von Material für die Jugendarbeit, wie

  • Bücher für die Jugendarbeit (Jugendliteratur, Fachliteratur, Noten, etc.)
  • Material für die eigene schöpferische Tätigkeit der Jugendgruppen
  • audiovisuelle Medien, Musikinstrumente sowie Sportgeräte, Kleinzelte einschl. Zubehör
  • Großzelte für nicht feste Zeltlagerplätze
  • Verbrauchsmaterialien, sofern sie in direktem Zusammenhang mit Maßnahmen der Jugendarbeit stehen
  • Material für den Ausbau von Jugendräumen
Anträge werden direkt beim KJR eingereicht - Antragsfrist 01.03.2024
 

Bitte nur die neuen Formulare 2024 verwenden!

Excel-Tabelle Antrag/Abrechnung Richtlinie I
Excel-Tabelle Antrag/Abrechnung Richtlinie III
Richtlinien KJR
Merkblatt 2024

 
 
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